Am 01. Januar 2020 startete der erste Jahrgang in die Ausbildung mit dem Berufsziel Pflegefachfrau/Pflegefachmann. Mit dieser neu gestalteten generalistischen Pflegeausbildung wurden die bisherigen Ausbildungen der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zusammengeführt. Damit haben examinierte Fachkräfte zukünftig die Möglichkeit in allen Pflegebereichen zu arbeiten.
Die Ausbildung dauert wie gewohnt drei Jahre, und beinhaltet sowohl den Unterricht an Pflegeschulen sowie die praktische Ausbildung in Ausbildungseinrichtungen. Im dritten Ausbildungsjahr können die Auszubildenden entweder die generalistische Ausbildung fortzusetzen oder sich auf Altenpflege bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege spezialisieren. Ob für diese gesonderten Abschlüsse weiterhin Bedarf besteht, soll bis Ende 2025 überprüft werden.
Neben der Modernisierung der Ausbildungsinhalte, verbesserter Ausstattung der Pflegeschulen und zusätzlicher Praxisanleitung in den Betrieben bietet die Reform der Pflegeausbildung für Auszubildende weitere Vorteile: Das Schulgeld wurde flächendeckend abgeschafft und es wird eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt. Außerdem wird der generalistische Abschluss EU-weit anerkannt.
Das Pflegeberufereformgesetz (Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 - 2022 | Bundesanzeiger Verlag), das die generalistische Pflegeausbildung möglich machte, wurde am 24.07.2017 verkündet und trat danach stufenweise in Kraft. Es wird bundesweit an allen Pflegeschulen umgesetzt.
Die bis zum 31.12.2019 begonnenen Ausbildungen nach dem altem Kranken- bzw. Altenpflegegesetz können selbstverständlich regulär abgeschlossen werden. Der Status bereits examinierter Pflegefachkräfte ändert sich nicht.
Eine Übersicht zu den Pflegeschulen in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier:
Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wurde im Rahmen des Pflegeberufegesetzes auch ein Pflegestudium eingeführt. Hierin werden neben den Inhalten der beruflichen Ausbildung auch Kompetenzen zur Steuerung und Gestaltung von Pflegeprozessen sowie zur Mitwirkung an der Qualitätsentwicklung vermittelt.
Seit dem 1. Januar 2025 wurden die Kompetenzen für Pflegefachpersonen erweitert. Studierende nach dem Pflegeberufegesetz lernen weitere heilkundliche Kompetenzen. Sie dürfen dann in bestimmten Bereichen selbst Aufgaben übernehmen, die bisher nur von Ärztinnen/Ärzten ausgeführt werden durften.
Allgemein dient das Pflegestudium auch dazu, pflegewissenschaftliche Erkenntnisse und Pflegepraxis besser miteinander zu verzahnen.
Das berufsqualifizierende Studium dauert mindestens drei Jahre und umfasst sowohl theoretische und praktische Lehrveranstaltungen an einer Hochschule sowie Praxiseinsätze in Einrichtungen der ambulanten und stationären Akut- und Langzeitpflege und anderen Einrichtungen der pflegerischen Versorgung. Die Zugangsvoraussetzungen zum Pflegestudium sind landesrechtlich geregelt. Für die gesamte Dauer des Studiums erhalten Studierende eine angemessene Vergütung.
Das Studium schließt mit dem akademischen Grad ab, der gemeinsam mit der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/-mann, bzw. Pflegefachperson geführt wird.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Pflegestudiengänge in den einzelnen Bundesländern:
Aktuell werden in Deutschland eine Vielzahl von unterschiedlichen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen angeboten, die landesrechtlich geregelt sind. Dementsprechend verschieden sind die qualifikatorischen Voraussetzungen für die Ausbildungen sowie die Berufsbezeichnungen, z. B. Altenpflegehelfer/-in in Brandenburg, Hessen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen, Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/-in in Nordrhein-Westfalen oder Staatl. geprüfte/-r Pflegefachhelfer/-in in Bayern. In Berlin wird seit November 2022 eine generalistisch ausgerichtete Ausbildung zur Pflegefachassistentin/zum Pflegefachassistenten angeboten (Pflegefachassistentin / Pflegefachassistent - Berlin.de).
Sowohl inhaltlich als auch formal bestehen zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen den ein- bis zweijährigen Ausbildungen. Je nach Bundesland können zudem unterschiedliche Ministerien für die Ausbildung zuständig sein. Dies führt zu einem sehr heterogenen Bild der Helfer- und Assistenzberufe in der Pflege.
Die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung ist ab dem Jahr 2027 geplant (BMG 2024). Die Ausbildungszeit wird bundeseinheitlich auf 18 Monate festgesetzt; die 27 verschiedenen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen werden abgelöst. Für die Ausbildung gilt als qualifikatorische Voraussetzung ein Hauptschul- oder ein gleichwertiger Abschluss oder ein Zugang ohne Schulabschluss bei einer positiven Prognose der Pflegeschule. Die Ausbildung führt zur Berufsbezeichnung Pflegefachassistentin, Pflegefachassistent oder Pflegefachassistenzperson.
Auch kürzere Qualifizierungen unter einem Jahr können einen Zugang zum Pflegeberuf eröffnen. In der Regel dauern diese nur einige Wochen oder Monate und bieten einen ersten Einblick in den Bereich Pflege, etwa für den Quereinstieg, für Arbeitssuchende oder in den Beruf Zurückkehrende. Damit ist zwar ein schneller Berufseinstieg möglich, Verdienst- und Weiterbildungsmöglichkeiten sind aber gering.
Die Ausgestaltung der Lehrgänge sowie die vermittelten Inhalte liegen in der Verantwortung einzelner Bildungsträger. Entsprechend groß und unübersichtlich ist auch dieses Feld der Pflegebasisqualifikationen.
Pflegeberufegesetz
Informations-Website des Bundesministeriums für Gesundheit
► Link
Fragen und Antworten zum Pflegeberufegesetz
FAQs vom Bundesministerium für Gesundheit
► Link
Pflegeausbildung
Informations-Website des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
► Link
Beratungsteam Pflegeausbildung
Ansprechpartner*innen vor Ort finden (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
► Link
Ausbildung in der Pflege - nach dem Pflegeberufereformgesetz
Handbuch für die Praxis (Berliner Bündnis für Pflege)
► Link (PDF)
Koordinierungsstelle Pflegeausbildung Berlin (KOPA-Berlin)
Digitale Informations- und Kommunikationsplattform zu den generalistischen Ausbildungen zu Pflegefachpersonen und Pflegefachassistent*innen sowie zur hochschulischen Pflegeausbildung in Berlin ► Link
Pflegehilfe und Pflegeassistenz
Überblick über die landesrechtlichen Regelungen für die Ausbildung und den Beruf (Jürgensen 2023) ► Link
Einführung einer neuen Pflegefachassistenzausbildung
Einigung auf bundesweit einheitliche Ausbildung ab 2027 ► Link