Politische Diskurse

Neue Personalbemessung in der Pflege: Das Rothgang-Gutachten

Wissen

Im Rahmen der 2018 ausgerufenen Konzertierten Aktion Pflege“ (KAP) wurde durch die drei Bundesministerien BMG, BMFSFJ und BMAS 2020 ein wissenschaftlich fundiertes und  erprobtes Verfahren zur Personalbemessung in der vollstationären Pflege vorgestellt (Abschlussbericht zur Entwicklung und Erprobung eines Personalbemessungsverfahrens für Pflegeeinrichtungen nach § 113c SGB XI (PeBeM)). 

Ziel ist ein bundeseinheitliches Personalbemessungverfahren, um eine „qualitativ und quantitativ am Versorgungsbedarf der Pflegebedürftigen ausgerichtete Personalausstattung der Pflegeeinrichtungen“ zu gewährleisten.

ZUM ABSCHLUSSBERICHT des Projekts PeBeM

Das neue Personalbemessungsverfahren in der Langzeitpflege

Seit Juli 2023 gilt das neue Personalbemessungsverfahren in der Langzeitpflege (§ 113 c SGB XI) Zur Ermittlung des Personalbedarfs für die vollstationäre Pflege  wird die Anzahl und Qualifikation der Pflegekräfte zu der Zahl der Bewohner und deren Pflegegrad ins Verhältnis gesetzt. Um eine fachgerechte Pflege sicherstellen zu können, soll sich dieser Personalrichtwert am tatsächlichen Bedarf der jeweiligen Einrichtung orientieren. Einrichtungen, die Patienten mit höheren Pflegegraden (4-5) versorgen, benötigen auch mehr Pflegefachkräfte. Der Pflegebegriff spielt dabei eine wesentliche Rolle.

Die bisherigen Regelungen waren in Bezug auf die Personalrichtwerte länderspezifisch sehr unterschiedlich. Sie wurden von den Landesverbänden der Pflegekassen und den Trägern der stationären Einrichtungen ausgehandelt. Bundesweit gelten nun einheitliche Personalanhaltswerte (Mindestpersonalausstattung für Pflege- und Betreuungspersonal als Untergrenze) für vollstationäre Pflegeeinrichtungen. Im Rahmen dieser Werte können höhere Personalausstattungen in stationären Pflegeeinrichtungen vereinbart werden d.h. es kann mehr Personal eingestellt werden, muss aber nicht. Es besteht keine Verpflichtung, die neuen Personalanhaltswerte anzuwenden, solange sie den Mindestvorgaben entsprechen. Einrichtungen, die bereits mehr Personal haben als die neuen Personalanhaltswerte vorsehen, können dieses Personal weiterhin beschäftigen und nachbesetzen.

Das BMG prüft alle zwei Jahre, erstmals im Jahr 2025, die Anpassung der festgelegten Richtwerte, die den Personalbedarf in vollstationären Pflegeeinrichtungen bestimmen.

Was beschreibt der Personalmix?


Nach dem neuen PeBeM-Verfahren soll der Personalmix für Pflegeeinrichtungen einrichtungsbezogen aus dem Case-Mix (Anzahl der Bewohner/Pflegegrad) und dem Care-Mix (erforderliche Personalmenge in vier Qualifikationsstufen) ermittelt werden:


•    QN-Level 1-2: Assistenzkräfte ohne Ausbildung
•    QN-Level 3: Assistenzkräfte mit 1-2jährigen Ausbildung
•    QN-Level 4: Fachkräfte mit mind. 3-jähriger Ausbildung (Pflegefachkräfte)

Dabei werden den einzelnen Qualifikationsstufen kompetenzorientierte Aufgaben zugeordnet. 
 

Worauf basieret das neue Personalbemessungsverfahren?

Das Team um Prof. Heinz Rothgang ermittelte in 62 Pflegeeinrichtungen die Daten von 1.380 Bewohnern. Dabei wurden über 140.000 Interventionen erfasst. Interventionen sind praktische Pflegehandlungen, die nach bestimmten Kriterien dokumentiert und analysiert wurden.
 

Ergebnis: Es fehlen vor allem Assistenzkräfte in der Pflege

Die Studie zeigt einen deutlichen Mehrbedarf (im Durchschnitt 36%) an Personal. Würde das Personalbemessungsinstrument umgesetzt, steige der Mehrbedarf auf mehr als 100.000 Vollzeitäquivalente. Bei den Pflegefachpersonen liegt der Personalmehrbedarf bei 3,5 Prozent. Anders sieht es bei den Pflegeassistenzkräften aus - dort liege der Personalmehrbedarf bei 69%. Nach dem Rothgang-Gutachten fehlen vor allem qualifizierte Assistenzkräfte mit 1-bis 2 jähriger Ausbildung. Es wird ein Qualifikationsmix von 40/30/30 empfohlen: 40% Pflegefachkräfte, 30% Pflegehilfekräfte mit 1-2jähriger Ausbildung und 30% Hilfskräfte ohne Assistenz- oder Helferausbildung.

Wo sollen zusätzliche Pflegekräfte herkommen?


Wie in Zukunft dieser Mehrbedarf an Assistenzkräften (mit und ohne Ausbildung) generiert werden soll, ist noch fraglich. Ein Maßnahmenpaket zur Generierung von 20.000 zusätzlichen Stellen für Assistenzkräfte wurde zwar auf den Weg gebracht. Das nützt aber nur dann etwas, wenn auch die Ausbildung der Assistenzpersonen gewährleistet werden kann.

Die geplante bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung wird ab 2027 möglich sein und dauert 18 Monate (Teilzeit 36 Monate). Bis dahin sind die Assistenz-Ausbildungsgänge von Bundesland zu Bundesland noch sehr unterschiedlich geregelt  (Ausbildung,Studium Qualifizierung).

Mitunter sollen nun auch berufsbegleitende Qualifizierungen geschaffen werden sowie Teilzeitangebote. Es fehlt aber nicht nur an Ausbildungsstrukturen, sondern auch an Lehrkräften für Pflegeberufe.

Auch spielen die Arbeitsbedingungen und die Zufriedenheit am Arbeitsplatz eine wesentliche Rolle, um Pflegekräfte in den Einrichtungen zu halten oder zur Rückkehr in die Pflege zu bewegen. Dazu hat das BMG im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege eine Studie zur Arbeitsplatzsituation in der Akut- und Langzeitpflege in Auftrag gegeben, in der von 2020-2023 die folgenden zentralen Fragen untersucht wurden:

  • Wie sollte ein Pflegearbeitsplatz mit Zukunft aussehen, um mehr beruflich Pflegende zu gewinnen, sie zu stärken und zu entlasten? 
  • Welche Wünsche und Anforderungen haben beruflich Pflegende an ihren Arbeitsplatz? 
  • Wo sehen beruflich Pflegende die zentralen Handlungsbedarfe? 

Die Ergebnisse der Studie finden Sie hier.

Verbände der Leistungserbringer im Land Berlin erläutern in Kooperation mit der Senatsverwaltung Gesundheit und Pflege (SenWGP)  in FAQ die in §113c SGB XI die bunderechtlichen Vorgaben zur Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen.
 

Artikel zum Thema

Wie viel und welches Personal braucht gute Pflege? (Universität Bremen) Link 

Die Fachkraftquote geht, der Personalmix kommt - Interview mit Heinz Rothgang (pflegen-online.de)  Link

Personalbemessung in der Pflege: Echte Verbesserung oder nur akademische Übung? - Deutsche Gesellschaft für Qualität (dgq.de) Link

Das Personalbemessungsverfahren nach Prof. Rothgang (Pflegenetzwerk Deutschland) Link

Kabinett beschließt „Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege“ (BMG, Pressemitteilung, 23. September 2020) Link

Videos zum Thema

Neustart Pflege – Wie machen wir die Pflege demografiefest und langfristig finanzierbar? (Hanns Seidel Stiftung) 2021 Link (YouTube) 

Impulsreferat III Prof.Dr. Heinz Rothgang Link (YouTube) 

B2 Personalbemessung: Wie Sie die Rothgang Studienergebnisse umsetzen? KKK2020  Link (YouTube)

Fachkraftquote und neues Personalbemessungssystem. Rothgang im Interview (2019)  Link (YouTube)